Welche Länge soll eine Auffahrrampe haben?
Ob in der Industrie, im Gewerbe oder im Handwerk - bei der Auswahl einer passenden Auffahrrampe sind verschiedene technische Spezifikationen zu berücksichtigen. Neben der Tragkraft der Verladelösung ist es vor allem die Länge, die einen entscheidenden Einfluss auf die Eignung der Rampe hat.
Bei der Ermittlung der Länge der Auffahrrampe geht es darum, während des Verladevorgangs zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit der beteiligten Personen sowie des Transportguts zu garantieren. Wird eine Rampe zu kurz gewählt, steigt durch den ansteigenden Auffahrwinkel auch der erforderliche Kraftaufwand beim Verladen – dadurch entsteht ein potenzielles Risiko für den Verladevorgang.
Die Bestimmung der Auffahrrampenlänge hängt in hohem Maße von dem jeweiligen Einsatzbereich ab. Aus diesem Grund gehen wir im Folgenden zum einen auf klassische Auffahrrampen für Verladevorgänge und zum anderen auf spezielle Situationen ein.
Wie lang muss eine Auffahrrampe zum Verladen sein?
Die geltenden Sicherheitsregeln beim Einsatz von Auffahrrampen zum Verladen von Sachgütern werden in der DGUV 108-006 – Ladebrücken und fahrbare Rampen festgelegt. Diese Verordnung war ehemals unter der Bezeichnung BGR 233 bekannt und sieht für Auffahrrampen eine Steigung von maximal 30 % vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Regel nur verbindlich für den gewerblichen Einsatz von Auffahrrampen gilt. Private Verladelösungen unterliegen nicht der DGUV – aus Sicherheitsgründen empfehlen wir aber auch hier eine maximale Steigung von 30 %.
Formel zur Längenbestimmung
Ein Beispiel soll verdeutlichen, welche Mindestlänge bei einem gewerblichen Verladevorgang eingehalten werden sollte: Bei einer zu überwindenden Höhendifferenz von 0,60 m und einer maximalen Steigung von 30 % ergibt sich eine Mindestlänge der Auffahrrampe von 2,0 m.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die 30-%-Vorgabe nicht immer zu einer optimalen Auslegung der Rampe führt. Je nach Situation gilt es, zur Gewährleistung der Sicherheit eine längere Rampe zu wählen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
► Bodenfreiheit des Verladegutes: Bei tiefergelegten Fahrzeugen oder Rasenmähern kann eine zu geringe Länge gravierende Sachschäden zur Folge haben. Die Gefahr besteht darin, dass das zu transportierende Gut – beispielsweise ein Fahrzeug oder Mähwerk – bei falscher Steigung auf der Rampenfläche aufsetzt und beschädigt wird.
► Kraftaufwand: Je kürzer die Auffahrrampe gewählt wird, desto steiler ist die Neigung. Je steiler die Neigung ist, desto größer ist der Kraftaufwand für den Verladevorgang. Bei einer Steigung von 30 % ist eine Person häufig nicht in der Lage, schwere Lasten sicher zu verladen. Sowohl das Heraufschieben als auch das Herunterschieben stellt dann eine Gefahr dar.
► Flexibilität: Wenn eine Verladehilfe für verschiedene Anwendungen vorgesehen ist, sollte die Rampenlänge eine flexible Nutzung der Rampe zulassen. Wenn die Länge zu kurz gewählt, kommt die Auffahrrampe gegebenenfalls für andere Verladeaufgaben nicht infrage – es muss eine zweite Rampe angeschafft werden.
Rampenlänge bei geringer Bodenfreiheit
Beim Verladen von Fahrzeugen oder Gütern mit geringer Bodenfreiheit kann die Steigung der Rampe nicht pauschal angegeben werden. Hier gilt es, die technischen Spezifikationen des Verladevorgangs – wie etwa die zu überwindende Höhendifferenz sowie die Typenbezeichnung oder die Abmessungen des Transportguts zu berücksichtigen. Gerne sind wir dabei behilflich, die Steigung der Rampe für Ihren Einzelfall individuell zu berechnen – sprechen Sie uns dazu einfach an.
► Hinweis: Bei geringer Bodenfreiheit besteht insbesondere die Gefahr, dass das Verladegut auf dem Innenrand der Rampe aufsitzt. Gerade bei Rollstuhlrampen, aber auch bei herkömmlichen Verladerampen, ist ein seitlicher Rand aus Sicherheitsgründen aber sehr sinnvoll. Wir empfehlen daher, die Auffahrrampe mit einem einseitigen Rand anfertigen zu lassen – so fallen die Innenränder weg.
In unserem Onlineshop werden die möglichen Höhendifferenzen bei jeder Verladelösung individuell angegeben. Die Winkel von Anfahrt und Auflager werden dabei stets für diese Spanne angefertigt. Gerne passen wir die Auffahrrampen aber auch auf andere Steigungen an, wenn Ihr individueller Einsatzfall dies erfordert.
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