1. Wer zahlt eine Rollstuhlrampe?
Egal ob durch einen Unfall oder eine Krankheit, vorübergehend oder dauerhaft: eine Gehbehinderung kann viele Ursachen haben, aber vor allem hat sie viele Folgen. Eine davon ist die barrierefreie Umgestaltung des eigenen Wohnumfelds, die häufig mit hohen Kosten verbunden ist. Unterstützung durch gesetzliche Kassen und Versicherungen können dabei eine erhebliche Entlastung bringen. Auch der Kauf von Rollstuhlrampen wird gefördert, jedoch gilt es einiges zu beachten und wie so häufig im Leben kommt es auf den Typen an.
Dieser Artikel verrät, wer als Träger für die Finanzierung in Frage kommt, welche Rollstuhlrampen gefördert werden, und welche Schritte Sie beim Kauf einer Rollstuhlrampe beachten sollten.
1.1. Pflegekasse
Unter bestimmten Umständen kommt auch eine Finanzierung der Rollstuhlrampe durch die Pflegeversicherung infrage.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Der Betroffene hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Notwendigkeit der Rollstuhlrampe.
- Die Rollstuhlrampe stellt eine dauerhafte Erleichterung der Pflege dar.
- Der zuständige Arzt stellt ein Rezept für die Rollstuhlrampe aus.
- Die Rampe weist eine Hilfsmittelnummer auf und ist im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt.
- Die betroffene Person lebt in der eigenen Wohnung, in einer Senioren-WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Sie wird von mindestens einer privaten Person betreut und gepflegt.
Je nach Fall leistet die Pflegeversicherung einen Zuschuss bis zu 4.000 €.
In der Regel handelt es sich bei den geförderten Rampen um dauerhafte Lösungen, also um fest installierte Rampen.
Der Zuschuss wird je Umbau gewährt, wobei damit sämtliche Maßnahmen gemeint sind, die zum Zeitpunkt des Zuschussgewährung erforderlich sind. Wird beispielsweise zum selben Zeitpunkt eine Rampe eingebaut und die Tür verbreitert, gelten beide Aktionen als eine Maßnahme, die insgesamt mit bis zu 4.000 Euro unterstützt wird. Eine erneute Zuschussgewährung ist erst dann wieder möglich, wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Verbesserungsmaßnahmen des Wohnumfelds erforderlich werden.
1.3. Rentenversicherung
Die Rentenversicherung fördert die Anschaffung einer Rollstuhlrampe nur dann, wenn diese der medizinischen Rehabilitation dient. Voraussetzung ist zudem, dass die Rampe nach einer erfolgten Reha-Maßnahme eingebaut wird und das Wohnumfeld entsprechend angepasst werden muss.
1.2. Krankenkasse
Wenn die Anschaffung einer Rollstuhlrampe eine Voraussetzung für den Behandlungserfolg darstellt, kommt die Krankenversicherung grundsätzlich für die Finanzierung der Investition infrage.
Ein typischer Fall ist der Schlaganfall, durch den der Betroffene vorübergehend auf einen Rollator angewiesen ist. Die Rollstuhlrampe beugt dabei einer drohenden Behinderung vor oder gleicht diese aus. Zu berücksichtigen ist, dass die Krankenversicherung grundsätzlich nur mobile Rampen bis maximal 25 kg Gewicht fördert.
► Tipp: Rollstuhlrampen mit einer Hilfsmittelnummer erleichtern die Bewilligung der Anschaffung durch die Krankenkasse.
Achten Sie daher beim Kauf der Rollstuhlrampe darauf, dass das Modell über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Eine Übersicht der Rollstuhlrampen mit Hilfsmittelnummer finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis.
1.4. Unfallversicherung
Ein Unfall im Beruf führt zu einer plötzlichen Gehbehinderung oder gar einer Berufsunfähigkeit – in diesem Fall zahlt die Unfallversicherung in der Regel die Anschaffung der Rollstuhlrampe.
► Tipp: Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach, ob die Unfallversicherung die Kosten für die Rampe übernimmt.
2. Wie beantrage ich die Förderung der Rollstuhlrampe?
- Kontakt zum passenden Kostenträger aufnehmen
- Unverbindliches Angebot bei Thiele-Shop anfordern
- Angebot beim Kostenträger zur Genehmigung vorlegen
Welche Rollstuhlrampen bezahlt werden, ist von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich geregelt. Am sichersten ist es, vor der Anschaffung mit der jeweiligen Stelle Kontakt aufzunehmen. Um eine zuverlässige Aussage zu erhalten, sollten Sie gleich einen Kostenvoranschlag inklusive aller Daten zur gewünschten Rampe einreichen. Gern erstellen wir Ihnen hierfür unverzüglich ein Angebot. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@thiele-shop.de.
Ein aussagekräftiger Anhaltspunkt ist außerdem das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Besonderheit bei der Pflegekasse: Sollte ein Gutachter vom MDK oder MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) bereits eine Rollstuhlrampe im Gutachten als Empfehlung hinterlegt haben, so kommt dies der Bewilligung durch die Pflegekasse gleich.
Rollstuhlrampe auf Rezept
Autor: Patrick Barth - Stand: 04.05.2021
Inhaltsverzeichnis - Lesezeit circa 3 Minuten
- Wer zahlt eine Rollstuhlrampe?
- Wie beantrage ich die Förderung der Rollstuhlrampe?
- Wie verhalte ich mich nach Genehmigung der Förderung?
► Rollstuhlrampe auf Rezept ohne Vorleistung
Üblicherweise müssen Antragssteller beim Kauf auf Rezept in Vorleistung treten. Die Anschaffung der neuen Rollstuhlrampe ist somit oft mit einer erheblich finanziellen Belastung verbunden. Thiele-Shop bietet die direkte Abrechnung mit der Kasse an und ermöglicht somit den Kauf ohne Vorleistung.
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Weitere Informationen
► Welche Steigung darf eine Rollstuhlrampe haben?
Die Steigung einer Rollstuhlrampe ist primär abhängig vom Einsatzgebiet. Im öffentlichen Bereich gilt für stationäre Rampen die DIN 18040-1. Im privaten Bereich ist die Steigung abhängig vom Nutzer bzw. der Hilfsperson.
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3. Wie verhalte ich mich nach Genehmigung der Förderung?
Wenn die Anschaffung der Rollstuhlrampe förderfähig ist, geht der Antragssteller im Regelfall zunächst in Vorleistung. Im Anschluss hat er dann die Möglichkeit, die Kostenerstattung bei der zuständigen Kasse zu beantragen.
Das Problem: Die Anschaffung einer neuen Rollstuhlrampe stellt für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund bieten wir neben der gängigen Vorgehensweise der Kostenerstattung mit Vorleistung als besonderen Service die direkte Abwicklung mit der Kasse an. Dadurch muss der Käufer nicht selbst in Vorleistung treten und wird finanziell entlastet.
Die beiden Varianten der Förderung im Überblick:
3.1. Förderung mit Vorleistung des Antragsstellers
Die gängige Praxis bei der Anschaffung einer Rollstuhlrampe ist wie folgt: Der Antragssteller wählt eine Rampe aus und zahlt diese zunächst selbst – er tritt also in Vorleistung. Im Anschluss hat er die Möglichkeit, die Kostenerstattung bei der zuständigen Kasse oder Versicherung zu beantragen. Nach Genehmigung seitens des Kostenträgers wird die Rampe bestellt, angefertigt und ausgeliefert.
3.2. Förderung ohne Vorleistung des Antragsstellers
Der Thiele-Shop bietet als besonderen Service eine sehr sichere und bequeme Alternative ohne die übliche Vorleistung an. Das Verfahren ist denkbar einfach: Nach Genehmigung des Angebots durch den Kostenträger senden wir Ihnen eine Abtretungserklärung – mit dieser Erklärung ermöglichen Sie uns später die direkte Abrechnung mit der Kasse beziehungsweise Versicherung.
Sobald wir die Erklärung erhalten, geben wir das gewünschte Modell in Fertigung und senden Ihnen die Rampe zu – ganz ohne Vorleistung. Weitere Informationen und Hinweise zum genauen Ablauf finden Sie hier.
► Einzige Ausnahme: Die Kosten der Rampe übersteigen die maximale Förderhöhe der Pflegekasse von 4.000 Euro oder die Kasse hat bereits Hilfsmittel gefördert. Wenn die Kasse also beispielsweise bereits 2.000 Euro für eine bauliche Maßnahme zur barrierefreien Gestaltung bewilligt hat, ist nur noch eine vorleistungsfreie Förderung von 2.000 Euro möglich. Kostet die neue Rollstuhlrampe nun 3.000 Euro, muss der Antragssteller die restlichen 1.000 Euro selbst vorleisten.
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