Konkrete planerische Vorgaben für den Bau von Rampen
Für die Konstruktion von Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden gibt die DIN 18040-1 eine maximale Steigung von 6 Prozent vor. Bei dieser Steigung kann gewährleistet werden, dass auch manuell angetriebene Greifreifenrollstühle noch in der Lage sind, das Hindernis zu überwinden. Zu beachten ist, dass auf der Rampe aufgrund der erhöhten Umkippgefahr des Rollstuhls kein Quergefälle auftreten darf.
Der erste Teil der Norm DIN 18040 beschäftigt sich mit dem barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die Norm zielt auf die planerische und konstruktive Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 ab und hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dieses Ziel wird auf der räumlichen Ebene vor allem durch die Sicherstellung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und die damit einhergehende Gewährleistung der persönlichen Mobilität verbunden.
Im Mittelpunkt der DIN 18040-1 steht die Barrierefreiheit in Bezug auf öffentliche Wege, Plätze, Rampen, Aufzüge, Treppen, Türen, Sanitärräume, Veranstaltungsräume und Sportstätten. Die 2010 veröffentlichte Norm gibt Planern und Bauherren konkrete und technisch detaillierte Anhaltspunkte für die Planung und Konstruktion von Gebäudeelementen.
Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick
- Maximale Steigung von 6 %
- Kein Quergefälle
- Mindestbreite der Rampe 1,2 m
- Ab 6,0 m Rampenlänge sind Zwischenpodeste (1,5 x 1,5 m) notwendig
- Vor und Nach der Rampe Bewegungsfläche (1,5 x 1,5 m)
- Vorrichtung zur Entwässerung und zum Abtauen der Rollstuhlrampe
- Mindestens 10 cm hohe Radabweiser auf beiden Seiten
- Beidseitige Handläufe in Höhe von 85 bis 90 cm
Die Mindestbreite einer Rampe für den barrierefreien Zugang öffentlicher Gebäude wird mit 1,20 m angegeben. Aufgrund dieser recht knappen Bemessung kann die Rampe nicht von zwei Rollstuhlfahrern genutzt werden, wenn diese in unterschiedlicher Richtung unterwegs sind. Um das Passieren von zwei Rollstühlen dennoch zu ermöglichen, sind am Anfang und am Ende der Rampe Zwischenpodeste mit einer Mindestfläche von 1,50 m x 1,50 m vorzusehen. Diese Zwischenpodeste sind insbesondere ab einer Rampenlänge von 6,0 m anzubringen, um etwaigen Verkehr auf der Rampe zu regeln. Ausgehend von einer Steigung von 6 Prozent und einer Länge von 6,0 m lässt sich mit einer der Norm entsprechend gebauten Rampe ein Höhenunterschied von 0,36 m überwinden.
Die DIN 18040-1 definiert nicht nur konkrete Vorgaben in Bezug auf die Maße der Rampe, sondern bezieht sich auch auf sicherheitsrelevante Aspekte. So wird unter anderem vorgegeben, dass auf einer im Freien angebrachten Rampe für eine ausreichende Entwässerung gesorgt werden muss. Neben Überdachungen als Schutz für den Rollstuhlfahrer sollten in schneereichen Gegenden auch Abtaueinrichtungen installiert werden. Um den Rollstuhl auch seitlich gegen Abrutschen zu sichern, sind an beiden Seiten mindestens 10 cm hohe Radabweiser anzubringen. Wenn ohnehin eine Wand vorhanden ist, kann diese Anforderung an der jeweiligen Seite als erfüllt betrachtet werden.
Um Komfort und Sicherheit für den Rollstuhlfahrer weiter zu optimieren, empfiehlt die Norm die Installation von beidseitigen Handläufen mit einem Durchmesser von 3,0 bis 4,5 cm in einer Höhe von 85 bis 90 cm. Eine weitere wichtige Vorgabe der Norm ist, dass abwärtsführende Treppen nicht am Ende der Rampe als Verlängerung angebracht werden dürfen.
Rollstuhlrampe Längenrechner
Berechnen Sie ganz einfach die benötige Länge Ihrer Rampe oder Schiene, anhand der vorliegenden Höhe und Steigung:
Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick
Sie haben nichts Passendes gefunden?
- Rufen Sie uns an:
0371 8000 2595 - Schreiben Sie uns:
kontakt@thiele-shop.info