Vom Eise befreit sind Strom und Bäche und hoffentlich auch das Dach oder die Plane Ihres LKWs. Im Rahmen der Abfahrtskontrolle sind LKW-Führer verpflichtet, ihre Dächer und Planen von gefährlichen Eis- und Schneeansammlungen zu befreien. Gehen sie dieser Pflicht nicht nach, haften sie im Falle eines dadurch verursachten Unfalls für den entstandenen Schaden. Das Freiräumen ist daher eine wichtige, wenn auch lästige Aufgabe. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihrer Räumungspflicht einfach nachzukommen.
Damit es erst gar nicht erst zum Räumen kommt, gibt es präventive Maßnahmen. So kann ein Auflieger mit Luftfederung an der Hinterachse nach dem Abstellen in eine leichte Schräglage gebracht werden. So kann Schmelzwasser abfließen, bevor sich Eisplatten bilden. Das Parken auf einem überdachten Platz ist ebenfalls zu empfehlen, jedoch nicht immer möglich. Daher gibt es verschiedene Systeme rund um das Fahrzeug, die ebenfalls Abhilfe leisten können.
Roof-Safety-Air-Bag
Im Fahrzeug können druckluftbetriebene Schlauchsysteme zum Anheben des Planendaches oder auch Planenheizsysteme installiert werden. Hierzu zählen sogenannte Roof-Safety-Air-Bags, die wir bereits in einem seperaten Artikel vorgestellt haben.
Räumstationen an Rastplätzen
Ebenfalls sehr hilfreich sind fest installierte Schneegerüste an Raststätten, von denen aus das Lkw-Dach mit einem Besen und Schneeschieber gesäubert werden kann. An welchen Plätzen in Sachsen diese zu finden sind, zeigt die folgende Übersicht. Eine komplette Übersicht über Räumstationen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Verkehr.
Unterstützung der Aktion / Fremdfahrzeuge gestattet | Teilnehmer und Partner der Aktion | RÄUMSTATIONEN | BAB | Richtungs-fahrbahn | Land/ Bundesland | Bemerkungen |
x | Straßenverkehrswacht Dresden | SHELL-Autohof Nossen | A 14, Ausfahrt Nossen Nord, weiter über B101 i.R. Freiberg bis Shell-Autohof | beide Richtungen | Sachsen | 035242-67238 |
x | Fa. Dussa GmbH | Fa. Dussa, Niederlassung 02894 Vierkirchen, Döbschütz 24a, Abfahrt 92 | A 4 | beide Richtungen | Sachsen | Hinweiszeichen beachten |
zurzeit ausgesetzt | Spedition Lange, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf | ARAL-Tankstelle, Siedlerweg 1, 02923 Kodersdorf | A 4 | beide Richtungen | Sachsen | Hinweiszeichen beachten |
x | Straßenverkehrswacht Dresden | SHELL-Autohof Nossen | A 4 | beide Richtungen | Sachsen | Ausfahrt Siebenlehn (Nr. 75) 035242-67238 |
x | Dekra Automobil NL Chemnitz PD Chemnitz Autobahnpolizeirevier, u.a. | Tank+ Rast Auerswalder Blick | A 4 | beide Richtungen | Sachsen | Hinweiszeichen beachten; 037208-83523 |
x | Reinert Logistic | Reinert Logistic |
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| Sachsen | noch in Arbeit |
x | Reinert Logistic | Reinert Logistic |
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| Sachsen |
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Quelle: Internetseite der BG Verkehr
Enteisungsbühnen
Gerade für Unternehmen mit einer großen LKW Flotte lohnt sich die Anschaffung einer eigene Enteisungsbühne. Sie sollte hierbei auf Witterungsbeständigkeit und Wartungsfreiheit achten sowie rutschfeste Treppenstufen und Laufstege. Von Vorteil ist auch die Möglichkeit einer Verriegelung, um den Zutritt für Unbefugte zu versperren. Im Thiele Shop finden Sie sowohl eine stationäre als auch eine fahrbare Enteisungsbühne.
Zusätzlich zum Enteisungsgerüst empfehlen wir Ihnen einen Schnee- und Eisschieber mit Planenschutzkante, den Sie ebenfalls im Thiele Shop erwerben können.
Enteisungsleitern
Eine flexible und auch preiswerte Variante stellen Enteisungsleitern dar, die am Fahrzeug mitgeführt und daher jederzeit zum Einsatz gebracht werden können. Bei der Auswahl einer Leiter sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Länge: optimal wenn zum Erreichen der höchsten Arbeitsposition die obersten vier Sprossen nicht bestiegen werden müssen
- Handhabung: Leiter kann durch eine Person bedient werden
- Fester Stand: zusätzliche Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen z.B. durch einen Gurt
- Sicherheit für den Fahrer: Rückenschutzbügel, Sprossen und Plattform mit speziellem Grip
- Schnelligkeit: Leiter kann am Fahrzeug verstaut werden
Übrigens: Enteisungsbühnen und leitern tragen maßgeblich zur Sicherheit bei und werden daher im Rahmen der De-Minimis-Richtlinie bis zu 90% gefördert.
Mit den vorgestellten Lösungen können Sie Ihrer Räumungspflicht einfach nachkommen und kommen garantiert eis- und schneefrei durch die Wintersaison. Welche Konsequenzen Sie im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflicht drohen, können Sie in diesem Blogartikel nachlesen, den wir bereits letztes Jahr veröffentlicht haben.
Kommen Sie sicher durch den Winter!